Konkurrenzschutz erlangt ein wettbewerblich tätiger Unternehmer durch entsprechende wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen vor den Zivilgerichten: Der Wettbewerb untersucht heute sehr genau, ob Produkte verkehrsfähig sind oder nicht und entsprechend gekennzeichnet / ausgelobt sind. Fehler begründen insoweit Wettbewerbsverstöße, als die Bestimmungen zur Produktverkehrsfähigkeit i. d. R. Marktverhaltensregelungen im Sinne des Wettbewerbsrechtes nach § 3 a UWG darstellen. Damit dem Unternehmer aus der Nichteinhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zum Produktverkehrsrecht keine (wirtschaftlichen oder sonstigen) Vorteile erwachsen, erlaubt das Wettbewerbsrecht dem wettbewerblich tätigen Unternehmer, bspw. durch wettbewerbliche Unterlassungsklagen vor den Zivilgerichten aktiv zu werden. Hier unterstützt legal assistance Sie und begleitet Sie aktiv bei der Geltendmachung aber auch bei der Abwehr durch die entsprechenden Rechtsmittel, bei und gegen Abmahnungen, in Eilverfahren aber auch außerprozessual durch Verhandlungen mit Ihrem Wettbewerber.
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Schnelle Rechtsklärung und -Durchsetzung.
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bei Wettbewerbsverstößen
Wir begleiten den Unternehmer auf der aktiven wie der passiven Seite bei entsprechender wettbewerbsrechtlicher Veranlassung:.
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bei verkehrsbeschränkenden öffentlich-rechtlichen Maßnahmen
Die jeweils zuständigen Behörden, wie Gewerbeaufsichtsämter, Landesämter für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz aber auch der Zoll überprüfen und kontrollieren Produkte auf Übereinstimmung mit dem Produktverkehrsrecht der Europäischen Union und nationaler Vorschriften.
Der jeweiligen Verwaltungseinrichtung stehen umfassende Rechte und Prüfungskompetenzen zu, bei deren Ausübung legal assistance Ihnen hilfreich zur Seite steht:
- Betretungsrecht der Geschäftsräume und Produktionsstätten
- Besichtigungs- und Prüfbefugnis der Produkte / Stichprobenprüfung
- Einschaltung von Prüfinstituten und Laboren
- Anforderung der gesamten Dokumentation / technischer Unterlagen insbesondere zu der Bewertung
- temporäre Bereitstellungsverbote, d. h. zeitlich befristete Vertriebsverbote
- endgültige Bereitstellungsverbote
- Sicherstellung und Unbrauchbarmachung der Produkte
- Anordnung von Rücknahmen und Rückruf
- Warnung der Öffentlichkeit
Das Rad noch zu Ihren Gunsten zu drehen, wenn Behörden den Vertrieb Ihrer Produkte beschränken oder untersagen, ist unsere vornehmliche Aufgabe.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei Ihrer Mitwirkungsberechtigung / Verpflichtung und Anhörungsberechtigung insbesondere zur Information der jeweiligen Behörde über alle entscheidungserheblichen Sachverhalte, die die Grundlage einer jeden hoheitlichen angemessenen und verhältnismäßigen Entscheidung bilden. Die vollständige und richtige Information ist umso wichtiger, als Behörden umfassende Kompetenzen zur Einleitung vertriebsbeschränkender Maßnahmen wie Verkaufsverbote / Produktrückrufe zustehen, in deren Folgen Unternehmen erhebliche Schäden resp. Umsatzeinbußen entstehen können, wenn man nur an das temporäre Bereitstellungsverbot denkt. Ein starker Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der durchaus Entschädigungsansprüche auslösen kann, aber: Der echte Schaden ist häufig gar nicht quantifizierbar, wenn der Wettbewerb in der Zeit des Bereitstellungsverbotes den hart umkämpften Markt mit seinen Produkten sättigt.
Wir supporten bei Untersagungsverfügungen in Form von Ausstellungsuntersagungen, Bereitstellungsverboten aber auch bei den Anordnungen von Rücknahme oder Rückruf. Auch die Anordnung einer Produktwarnung stellt einen Verwaltungsakt dar. Hier können wir Sie durch Anfechtungsklagen und im Falle von Maßnahmen sofortiger Vollziehung durch Einleiten entsprechender Maßnahmen zur Erlangung vorläufigen und endgültigen Rechtsschutzes begleiten.
Aber auch hier gilt, je früher Sie legal assistance in Anspruch nehmen, desto größer sind die Chancen, solche Verfahren zu vermeiden.
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Testanfragen von unabhängigen Testern oder bei entsprechenden Bewertungen
legal assistance gibt aktive Hilfestellung für den Umgang mit Testanfragern, sei es von Stiftung Warentest, ÖKO-Test oder sonstigen unabhängigen Testern und verschafft einen Überblick über die Rechtslage einerseits und berät im Umgang mit solchen Anfragen medienwirksam.