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legal angels

Eine Marke der Hansmann & Mursch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Produkt-Compliance – Produktkonformität - Produktkennzeichnung

Produkt Compliance bedeutet Produktkonformität mit allen relevanten Rechtsvorschriften.

Wir sind

Fullservice Rechtsdienstleister zur Herstellung der Produkt-Compliance all Ihrer Produkte in der EU und beraten jeden Wirtschaftsteilnehmer in der globalen Lieferkette.

Sie sind

Hersteller, Eigenmarkenhersteller,
Importeur, Händler
oder Fulfillment-Dienstleister

Wo sich Gestaltungsspielräume für Produktkennzeichnungen durch entsprechende Auslobungen über die jeweiligen Anwendungsbereiche Ihrer Produkte oder den Ausschluss von Anwendungsbereichen eröffnen, zeigen wir Ihnen die entsprechenden Wege auf.

Ihre Kunden vertrauen Ihren Produkten, dass sie in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union und allen nationalen Vorschriften konzipiert, hergestellt, gekennzeichnet, etikettiert, verpackt und rechtssicher mit ggf. erforderlichen Warnhinweisen und Bedienungsanleitungen in Verkehr gebracht sind. Denn nur dann sind sie verkehrsfähig im Rechtssinne für den großen Markt von immerhin 27 Ländern der Union und nahezu einer halben Milliarde Unionsbürger.

Die Marktfähigkeit von Verbraucherprodukten richtet sich vornehmlich nach EU-Recht! Zum Schutze der Warenverkehrsfreiheit einerseits aber auch zum Schutze der Sicherheit der Verbraucher andererseits hat der europäische Gesetzgeber eine nahezu unüberschaubare Flut unmittelbar geltender Rechtsverordnungen erlassen, die sich teilweise auch noch überschneiden. Bei der Gemengelage ist auch der gut aufgeklärte Unternehmer häufig überfordert.

Die neue MarktüberwachungsVO (EU) 2019/1020 vom 20.06.2019 schließt mit Wirkung zum 16. Juli 2021 zudem noch erhebliche Lücken, aufgrund derer viele Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt die notwendigen Anforderungen an die entsprechende Sicherheit nicht erfüllt haben. Sie gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden im nonfood Bereich, sofern nicht speziellere Harmonisierungsvorschriften der EU vorgreiflich anzuwenden sind.

Die richtige Einordnung Ihres Produktes unter den Anwendungsbereich der zutreffenden resp. gleich mehrerer anwendbarer Normen ist demnach wichtig für die richtige Beurteilung, wie das jeweilige Produkt z. B. gekennzeichnet, etikettiert, aufgemacht und verpackt werden darf, welche Hinweise für Verbraucher zu machen sind. Dabei eröffnet sich gelegentlich der eine oder andere Gestaltungsspielraum durch entsprechende Auslobung eingegrenzter Anwendungszwecke, in deren Folge der Aufwand für das Inverkehrbringen manchmal durchaus reduziert werden kann. Fehler bei der Rechtsanwendung resp. bei unzutreffend oder unzulänglich identifizierter Rechtsverordnung sind teuer bei ihrer Behebung.

Der safety gate, also das Schnellwarnsystem für gefährliche non-food Produkte (Rapex) zeigt in den wöchentlichen Veröffentlichungen eindrucksvoll die langen Listen „unsicherer“ Produkte, die teils als gefährlich eingestuft und von der (weiteren Vermarktung) ausgeschlossen werden. Folgt man dem ICSMS-System der europäischen Marktüberwachung, sind die häufigsten Gründe für Verkaufsverbote fehlende und falsche Produktkennzeichnungen, mangelnde oder mangelhafte Bedienungsanleitungen aber auch falsche Konformitätserklärungen.

Importverzögerungen, Verkaufsstopps und erhebliche Bußgelder kann man durch unseren rechtzeitigen legal check up ebenso vermeiden, wie Angriffe von Wettbewerbern.

legal checkup bei:

  • Produktkennzeichnungspflichten
  • Bedienungsanleitungen / Gebrauchsanweisungen
  • Verpackungsvorgaben / Werbeaussagen
  • Hinweis-, Mitteilungs- und Registrierungspflichten
  • Konformitätsbewertung
  • Identifikation der anzuwendenden RechtsVO / Rechtsgrundlagen
  • Lieferantenvereinbarungen / Vertragscontrolling
  • Konzeption und Begleitung von Konformitätssicherungsvereinbarungen zwischen Original Equipment Manufacturer und dem Private Label Manufacturer zur Sicherstellung der Konformität im Interesse des Eigenmarkenherstellers (OEM)

legal revision zur Erfüllung privatrechtlicher Nachvermarktungspflichten

  • Produktmonitoring
  • aktives Reklamations- und Beschwerdemanagement
  • Aufzeichnungen zu Rückverfolgbarkeit der Produkte
  • Öffentlich-rechtliche Meldepflichten
  • Wettbewerbsverstößen / Abmahnungen / Unterlassungsforderungen / einstweilige Verfügungen
  • Verkehrsbeschränkenden öffentlich-rechtlichen Maßnahmen
  • Testanfragen von unabhängigen Testern
  • Anfragen von Medien hier insbesondere: Kommunikationsstrategien

Ihre Ansprechpartner:

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Julian Sandkühler

Rechtsanwalt
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Dr. Renate Hansmann

Rechtsanwältin
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Malte Mursch, MBA

Rechtsanwalt